Wissen vielleicht schon viele, aber um mal wieder was ins Forum zu stellen:
"Über das Vermögen der Idea-Haus-GmbH, Wittestr. 15 K,13509 Berlin, ist am 01.01.2007 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Verwalter: Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Verwalter schriftlich bis zum 30.04.2007 anzumelden. Termin zur Berichterstattung und zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und gegebenenfalls über die in den §§ 100, 160, 149, 162, 271 InsO genannten Gegenstände am: 30.03.2007, 10.20 Uhr. Prüfungstermin am: 29.06.2007, 10.30 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218. Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36i IN 5072/06 Berlin, 8. Januar 2007 Amtsgericht Charlottenburg"
Soweit ich den I-Verwalter verstanden habe, kann man die "Forderungen" recht formlos einreichen, also dieses werde ich wohl tun!
Aber sollte man auch etwas Zivilrechtlich unternehmen? Ist denn dem GF Insolvenzverschleppung nachgewiesen worden, bzw. wird ein solches Verfahren überhaupt angestrebt???
Auch ich habe eine Frage bezüglich des Schreibens vom Insolvenzverwalter: Im 2. Abschnitt bittet er ja um eine kurze Bestätigung. Kann man damit einen Fehler machen? Oder soll man einfach schreiben, dass der Brief zur Kenntniss genommen wird? Kann man sich daurch selbst etwas verbauen? Sehen wir das zu kompliziert? Doch bei den hiesigen Gesetzen...
Eigentlich wollen wir auch keine Forderungen stellen- in keinster Form, oder sollte man dieses bis zur Frist erledigen? Schätze der Insolvenzverwalter wird in irgendeiner Form an uns Bauherren herantreten, um seinerseits Forderungen geltend zu machen. Ist es daher ratsam, dies ebenfalls zu tun? Was denkt ihr und wie verhaltet ihr euch?
Wann habt Ihr denn das Schreiben vom I-Verwalter erhalten? Jetzt, Mitte Januar? Wir haben nichts bekommen! Ab Fliesenleger mussten wir alles direkt koordinieren und die Firmen direkt bezahlen. Dazu ist es natürlich zu Überzahlungen gegenüber dem Zahlungplan von Idea gekommen. Und diese Mehrkosten sollte man dann wohl geltend machen, oder? Aber wir sehen doch sowieso nichts von irgend jemandem! Was hat das denn für einen Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar!