Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 2.347 mal aufgerufen
 Anderes
Rüdiger Offline



Beiträge: 8

31.10.2006 20:25
Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

Hallo,

bei uns ist bis auf Grundrisszeichnung und Statik nichts weiter passiert während unserer kurzen Geschäftsbeziehung mit IDEA. Wir haben uns daher in der letzten Woche wieder auf Wanderschaft begeben, um einen neuen Bauträger zu finden. U.a. waren wir auch bei T**m M*******s GmbH. Ja, ich weiß, auch hervorgegangen aus I*G aber schon 7 Jahre am Markt und nicht ein Jahr wie IDEA.
Ich bekam nun gerade einen Anruf vom Verkäufer, dass die Geschäftsleitung sich entschlossen hat, den IDEA BH zu helfen. Wenn wir uns also entscheiden, mit T**m M*******s GmbH zu bauen, bekommen wir unser Haus zu den gleichen Konditionen wie bei IDEA (bis auf die kostenlose Küche natürlich, die uns IDEA großzügiger weise versprochen hatte). Der Verkäufer sagte weiterhin, dass sie eng mit dem Bauherrenschutzbund in dieser Angelegenheit zusammen arbeiten(was sich morgen bestimmt leicht überprüfen lässt) Auf meine Frage warum sie dies tun, war die Antwort, um den Ex-BH zu helfen und gleichzeitig ist es auch Werbung für die Firma. Es sollen auch schon mehrere BH auf diesen Vorschlag eingegangen sein.

Nun frage ich euch mal nach eurer Meinung. 1.) Meint ihr, dieser Vorschlag ist seriös und 2.) gibt es da draußen jemanden, der schon auf diesen Vorschlag eingegangen ist?

Danke.

Gruß
Rüdiger

Rainer Tews Offline



Beiträge: 43

31.10.2006 20:54
#2 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten
ziel und motivation von der genannten firma ist es sicher nicht, dir zu helfen, sondern damit direkt oder indirekt (werbung für's unternehmen) geld zu verdienen. dagegen ist aber auch nichts einzuwenden.

wichtig sind für dich zwei sachen.

1. du bist der meinung, dass die angebotene leistung dein geld wert ist.

2. du minimierst das risiko, dass dir das gleiche noch einmal passiert. an mich ist auch jemand von team massivhaus herangetreten und hat sicherheiten (bankbürgschaft) versprochen, darauf würde ich bestehen (hatte ich mit idea auch vertraglich vereinbart, idea konnte diese nicht erbringen, ich habe den entsprechenden betrag einbehalten, das hat mit den "hals gerettet".). von vornherein fristen für fertigstellung vereinbaren (mit vertragsstrafen, ich war so dumm, das bei idea nicht zu tun). zahlungsplan so gestalten, dass keine überzahlung eintritt.

ich selbst habe mich für einen anderen weg entschieden: selbstständiger bauingenieur[*] ( http://www.bauingenieurservice.de ) mit sitz ganz nahe des bauvorhabens und einschlägiger erfahrung, der auf stundenbasis abrechnet, die gewerke und den bau koordiniert, die einzelnen gewerke abnimmt. die vob-verträge mit den gewerken unterschreibe ich nach rücksprache mit dem mann selbst, die handwerker bekommen ihr geld direkt von mir. preiswerter, ehrlicher und einfacher geht's glaube ich nicht. der wermutstropfen dabei ist die kompliziertere abwicklung von eventuell auftretenden gewährleistungsfällen.

[*] bei dem ich nach dem ersten gespräch ein gutes gefühl hatte (das hatte ich bei idea leider auch. man möchte als "gebranntes kind" auch überall nur noch spitzbuben und betrüger sehen.)

fliesenleger Offline



Beiträge: 12

01.11.2006 07:13
#3 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

auch würde ich eine Fertigstellungsversicherung in betracht ziehen. Sollten die auch keine Lust mehr verspühren fertigzubauen, sollte diese einspringen. Vorteil die Versicherung prüft das Unternehmen auch noch mal!
-
Eine zusicherug in welchen Bauabschnitten der Bauleiter vor Ort ist, mit einer Lückenlosen Docomentation sollte auch drinn sein. So z.b. Bilder wie die Bewährungseisen verlget worden sind. Auf denen man auch die Stärke der Eisen sieht, und die Betonüberdeckung. (Liegt sonst ehe ein Organisationsverschulden vor) In Einem Ordner alle Baustoffe sammeln lassen, mit Ü Zeichen (Übereinstimmungserklährung oder CE Zeichen)
Was ist das den für ein Aufwand fragt ihr euch?
Gar keiner! DAs bedeutet einen Briefkasten auf dem Baugelende aufzustellen, und so das der Bauleiter oder Handwerker einen Zettel dah reihnschmeißen kann. Den Zettel, findet er auf jedm Sack, oder Beipackzettel (Dämmung) die er in den Bau hereinträgt. Auch ist er verpflichtet nach der Bauordnung, auf verlangen des Auftraggebers die Zulassungsbescheunigung der Stoffe darzlegen.
-
Vorteil, du weist was wann verarbeitet wurde! Und nicht nur du, sondern auch die Handwerker, nehmen wir z.b. den Bodenaufbau! So verlegt der Heizungsbauer üblicherweise die Dämmung für de Estrich! Weil er seine Rohre dadrauf bringt! Der kann nachsehen, was für eine Abdichtungsbahn auf die Rohbetondecke verlegt wurde, und ob die vom SD Wert dicht genug ist! Wenn der Estrichleger kommt, weiß er üblicherweise nicht, was für eine Dämmung der Heizungsbauer verlegt hat. So kann er feststellen, ob die Dämmung nicht zu hoch zusammendrückbahr ist oder ob die Wärmedämmwerte ausreichen.
Der Fliesenleger, weiß endlich mal was es für rin Estrich ist! Und kann somit gleich die Richtigen Werte der Trockenheut wissen. Den die Üblichen Vorschriften (0,5CM%) weichen von manchen Herstellerangaben 0,1CM%) ab.
Und das wichtigste auch du weist, was für Matrailien bei dir Verarbeitet wurden! Bei Problemen, kann man in den Technischen Merkblättern der Hersteller mal nachsehen!



Ach ja nach den Handelsregistereintrag gibt es die Firma Idea schon etwas länger! Wie aktiv war deine Firma die letzten Jahre? Es dürfte doch kein Problem sein, das sie die Represantive Bauten nehnnen können, hier kann man dann mal die BH fragen!

bauexperte Offline



Beiträge: 8

01.11.2006 07:38
#4 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

Hallo fliesenleger,
ich weiss nicht was du damit alles bezwecken willst.Aber ich habe das Gefühl hier im Forum das die Handwerker als Betrüger etc. hingestellt werden. Haben wir keine Rechte
Handwerkersicherung etc. frag mal einen Bauherrn danach . Soll ich dir mal sagen was die meisten dann sagen ! Das kostet alles geld brauchen wir nicht und soweiter und soweiter.Und dann die Sache mit den Lieferscheinen wenn das einer will kann man die Lieferscheine türken . Oder meinst der Bauleiter,Gutachter oder Bauher steht von 7.00 bis 17.00 Uhr an der Baustelle.Ich finde Bauen ist eine Vertrauensache.Mann sollte sich vorher informieren ( Referenzobjekte etc. ) und nicht wenn es zu spät ist.
Und meistens sind die Bauherrn selber schuld wenn sie in solche situation wie hier mit Idea reingefallen sind.Und wir sollen später mit Dumpingpreise denn Bau zu ende führen.Wie sagt mann so schön man bekommt kein Benz zum Fiat Preis.

Team-Bausachverständige Offline



Beiträge: 11

01.11.2006 09:13
#5 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

Fliesenleger, du musst ja viel Zeit haben.....
Die Materialien müssen eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen (BaZ), es reicht kein "Ü " oder "CE" Zeichen
Gruß Ralf Eichrodt

fliesenleger Offline



Beiträge: 12

01.11.2006 17:25
#6 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

ohne jetzt zu weit abschweifen zu wollen, - schaut doch mal in eure Bauordnung aus euerm Bundesland. Hier wird üblicherweise eine Zulassung der Baustoffe gefordert.


§ 21

Übereinstimmungsnachweis


(1) Bauprodukte bedürfen einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln nach § 16 Abs. 2, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall; als Übereinstimmung gilt auch eine Abweichung, die nicht wesentlich ist.


(2) 1Die Bestätigung der Übereinstimmung erfolgt durch

1. Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens (§ 22) oder

2. Übereinstimmungszertifikat (§ 23).

2Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikdt kann in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, in der Zustimmung im Einzelfall oder in der Bauregelliste A vorgeschrieben werden, wenn dies zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Herstellung erforderlich ist. 3Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen nur der Übereinstimmungserklärung des herstellenden Unternehmens nach § 22 Abs. 1, sofern nichts anderes bestimmt ist. 4Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Verwendung von Bauprodukten ohne das erforderliche Übereinstimmungszertifikat gestatten, wenn nachgewiesen ist, dass diese Bauprodukte den technischen Regeln, Zulassungen, Prüfzeugnissen oder Zustimmungen nach Abs. 1 entsprechen.


(3) Für Bauarten gelten Abs. 1 und 2 entsprechend.


(4) Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat das herstellende Unternehmen durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.


(5) Das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen.


(6) Ü-Zeichen aus anderen Ländern und aus anderen Staaten gelten auch im Land Hessen.




§ 18

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis


(1) 1Bauprodukte,

1. deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient oder

2. die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden,

bedürfen anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses. 2Das Deutsche Institut für Bautechnik macht dies mit der Angabe der maßgebenden technischen Regeln und, soweit es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, mit der Bezeichnung der Bauprodukte im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde in der Bauregelliste A bekannt.


(2) 1Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer Prüfstelle nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 für nicht geregelte Bauprodukte nach Abs. 1 erteilt, wenn deren Verwendbarkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 nachgewiesen ist. 2§ 17 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.


§ 17

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung


(1) Das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für nicht geregelte Bauprodukte, wenn deren Verwendbarkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 nachgewiesen ist.


(2) 1Die zur Begründung des Antrages erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. 2Soweit erforderlich, sind Probestücke zur Verfügung zu stellen oder durch Sachverständige, die das Deutsche Institut für Bautechnik bestimmen kann, zu entnehmen oder Probeausführungen unter Aufsicht der Sachverständigen herzustellen. 3§ 61 Abs. 2 gilt entsprechend.


(3) Das Deutsche Institut für Bautechnik kann für die Durchführung der Prüfung die sachverständige Stelle und für Probeausführungen die Ausführungsstelle und Ausführungszeit vorschreiben.


(4) 1Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich und für eine bestimmte Dauer erteilt, die in der Regel fünf Jahre beträgt. 2Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. 3Sie kann auf schriftlichen Antrag in der Regel um fünf Jahre verlängert werden; § 64 Abs. 7 Satz 3 gilt entsprechend.


(5) Die Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.


(6) Das Deutsche Institut für Bautechnik macht die von ihm erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt.


(7) Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen nach dem Recht anderer Länder gelten auch im Land Hessen.


___
____
______
_________
____________
_________________
_______________________
Ich hoffe das reicht!
Sonst führt das hier eindeutig zu weit!
So frage ich mich, ob ihr jetzt noch die Erklährungen mal duchgelesen habt! Steht da nicht, das sie auf verlangen vorzulegen sind. DAs manche sogar deshalb immer mitzuführen sind?
-
Korupte Sachen kann man immer machen! Aber dadurch werden sie minimiert! Und was ist so schlechtes daran, wenn der Handwerker den hinteren Teil des Sackes abreist, auf dem das Ü Zeichen zu sehen ist? Er muß nochnicht mal den Lieferschein kopieren und einschmeißen!
Soll ich dir ganz was ehrliches sagen! Der Zeitaufwand ist geringer, als ich benötige, um den Text hier zu schreiben! Und wenn man es gut machen möchte, und man die vollen Docomente haben möchte, ist auf jedem Sack oder Beipackzettel eine Tel. Nr drauf. Ein anruf, und die Sachen werden zugeschickt!
-
Aber ich bin gespannt, welche Idee´n ihr habt, damit man möglichst sicher baut!
Versucht dochmal eure kraft, die ihr aufgewendet habt, um zu motzen, darin zu stecken vorschläge hier hereinzustellen!
-
Man kann dem BH ja auch vor die Wahl stellen! Wie: Schau mal hier, wenn du eine Fertigstellungsversicherung möchtes, und eine Documentation, und einen 90002 Certifizierte Betrieb usw... müßtest du X Euro mehr bezahlen. Haßt aber die und die Vorteile! Oder wir lasse das alles sein, machen deinen Bau, wenn wir gerade keine andere arbeit haben, und Risiken wie sie die Bauherren gerade durchmachen können dann halt passieren, dafür sind wir um x Euro dann günstiger!Gewährleitung ist fraglich, weil ..... ob der Laden solange besteht? Ob es überhaupt teurer werden muß, ist fraglich! Den eine Bauleitung und Docomentation, sollte eh stattfinden! So bleiben bloß die Kosten der Versicherung! Und was kostet die? Oder habt ihr Angst sowas anzusprechen, weil manche Betriebe so schlecht sind, das keine Versicherung für die zu finden ist?
-

Dann habt ihr alles mögliche getan, und der Kunde sieht eure Sorgfalspflicht, und kann selber entscheiden!
Oder was denken die Bauherren? Was denken die Anbieter?
Wie könnte man es das nächste mal besser machen?

jakob23 Offline



Beiträge: 2

22.11.2006 10:06
#7 RE: Wirkliche Hilfe oder "unmoralisches Angebot" Antworten

an den Fliesenleger, hast du mal versucht, auf einem Foto den Durchmesser von Stabstahl festzustellen und die Betondeckung zu messen? Stabstahl gibt es in 6,8,10,12,14,16,20,25,28mm, nun erklär mir mal wie du auf einem Foto erkennen willst ob es 10-er oder 12-er eisen ist? Ich glaube ja, das Ihr alle das Vertrauen in die Welt verloren habt, aber das geht ja nun doch ein bißchen weit.

 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz