So, nun werden wir ja wohl demnächst mit dem Insolvenzverwalter verhandeln müssen. Weiß jemand von euch, wie es mit den Gewährleistungsansprüchen aussieht? Also prinzipiell kann man sich ja die Ansprüche die i*** gegen die Handwerker hat, abtreten lassen. Aber wie sieht es aus, wenn i*** die Rechungen der Handwerker nicht bezahlt hat?
Bestehen da überhaupt Ansprüche, die dann abgetreten werden können? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ein Handwerker ja nun nicht noch die Gewährleistung übernehmen muss für ein Gewerk, das er noch nicht einmal bezahlt bekommen hat. Aber wie jeder weiß, decken sich gesunder Menschenverstand und juristische Tatsachen nunmal oft nicht.
Mir wurde geraten, da man Gewährleistungsansprüche an idea in Zukunft (um es mal nett auszudrücken) in der Pfeife rauchen kann, mit den Handwerkern, welche die Gewerke auf unsere rechnung fortführen sollen dazu zu bringen, die Gewährleistung für von ihnen schon erbrachte Leistungen zu übernehmen (natürlich nur bei den Handwerkern, die schon etwas im Haus gemacht haben). So wäre beiden Parteien geholfen, wir haben Gewährleistung und die handwerker bekommen die Fertigstellungsaufträge.