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Dieses Thema hat 33 Antworten
und wurde 5.077 mal aufgerufen
 Allgemein
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Rainer Tews Offline



Beiträge: 43

29.10.2006 18:35
#31 RE: Vertrag gekündigt? Was nun.... Antworten
mal angenommen, der bauherr kündigt fristlos und idea ist damit nicht einverstanden. gibt es dann eine frist, während der idea die kündigung anfechten müsste? (ähnlich im arbeitsrecht bei fristloser kündigung durch arbeitgeber)
so dass man, wenn diese frist verstrichen ist, wirklich sicher sein kann, dass nichts schlimmes mehr passiert?

Rainer Tews Offline



Beiträge: 43

29.10.2006 19:17
#32 RE: Vertrag gekündigt? Was nun.... Antworten

und noch was dazu: im falle der fristlosen kündigung sind wohl die erbrachten leistungen abzurechnen. das ist soweit ok.
aber auf welcher basis: Gutachter? nachweisbar entstandene kosten bei idea? oder gar nach zahlungsplan?
wie können entstandene oder zukünftig noch enstehende mehrkosten (des bauherren) gegengerechnet werden?

antworten auf diese fragen sind sicher insbesondere für bauherren interessant, die dass glück haben, idea nicht überzahlt zu haben.
ich hoffe, dass es von der sorte möglichst viele gibt.


einer von den "glücklichen"

Preetz Offline



Beiträge: 7

29.10.2006 20:57
#33 RE: Vertrag gekündigt? Was nun.... Antworten

Hallo!

Passt bloß bei einer fristlosen Kündigung auf!

Wurde hier im Forum schon an anderer Stelle erwähnt und mir von meinem Anwalt bestätigt:
- Wer fristlos kündigt (wenn auch völlig zu Recht) muß ggf. später mit einer Forderung des Insolvenzverwalters wg. entgangener Aufträge/Gewinne rechnen. Dann zahlt Ihr alles noch einmal an ihn.

-> Wir werden also eine Vertragsaufhebung anstreben.

Gruß

Preetz

FFF Offline



Beiträge: 5

30.10.2006 11:14
#34 RE: Vertrag gekündigt? Was nun.... Antworten
Hallo Rainer, hallo Preetz,

ich denke das mit den entgangenen Gewinnen etc. ist SO nicht ganz korrekt (zumindest nach Informationen meines Anwalts). Wenn die FRISTLOSE Kündigung berechtigt war, weil i*** uns gegenüber den Vertrag nicht eingehalten hat, dürfen sie keine diesbezüglichen Forderungen stellen. Berechtigt ist eine fristlose Kündigung z.B. wenn ihr eine verbindliche(!) Bauzeitenvereinbarung mit i*** habt, die überschritten wurde.

Bei einer ORDENTLICHEN Kündigung sieht das natürlich anders aus. Einen BGB-Vertrag kann man jederzeit kündigen, auch wenn der AN sich immer an die Vertragsbedingungen gehalten hat. DANN können seitens des AN natürlich entsprechende Forderungen an den AG gestellt werden.

Gruß

FFF

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