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Dieses Thema hat 11 Antworten
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 Neuigkeiten
ohne ( Gast )
Beiträge:

18.10.2006 23:12
Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Als Zusammenschluß vieler ehem. I.-Handwerker agieren wir in der Form, dass wir die uns bekannten I.-Kunden nach Vertragskündigung/-auflösung fertigstellen werden. Diese Organisation scheint hier noch nicht bekannt zu sein ... vorstellen können wir uns nur den ehemaligen Kunden bzw. im Falle der Insolvenz!

Nach nochmaliger, heutiger Rücksprache mit der I. können Bauherren Auflösungen der Verträge mit I. vereinbaren, sofern die Verhältnismaßigkeit zwischen gestellter Bauleistung und bereits geleisteter Zahlung gleich +/- 0 oder geringe Überzahlung ergibt. Bei hohen Rückbehalten (offenen Forderungen seitens der I.) ist die Warscheinlichkeit gegeben, dass der Insolvenzverwalter diese Vereinbarung "rückabwickeln" wird, daher nicht rechtsicher! Zumal warscheinlich kein Kunde bereit wäre, eine Unterzahlung auszugleichen.

Uns wurde heute zugesichert, dass bis morgen (Do., 19.10.) 11.00 Uhr gemeldete Bauherren, die an dieser Abwicklung Interesse haben, noch bearbeitet werden (mündliche Zusage!?). Uns werden somit einige dieser Schriftstücke für unsere Kunden übergeben. Wenn auf einen hier anwesenden Kunden die o.a. Kriterien zutreffen, würden wir diese Bauvorhaben morgen mit angeben. Da keine Zeit zu verlieren ist, möchten wir evtl. interessierte Bauherren bitten, uns folgende Angaben zu machen:

Name - Bauort - Bautenstand!

Auch wenn sich das alles dubios und zu dieser Uhrzeit (sorry) unseriös erscheint - wir denken, dass es die letzte Chance dieser Art ist ... für uns ist heute Nachtschicht!

Weiteres Vorgehen nach Vertragslösung:
1. Bautenstand aufnehmen (wir arbeiten mit der DEKRA und einige öbuv Sachverst.) WICHTIG
2. Handwerkervergabe (VOB-Verträge zu I.-Konditionen)
3. Aufstellung von Bauzeitenplänen
4. Fertigstellung

Andreas Glandorf Offline



Beiträge: 10

18.10.2006 23:22
#2 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Namen und Adressen sind immer vorteilhaft.

ohne ( Gast )
Beiträge:

18.10.2006 23:24
#3 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Was haben Sie zu verlieren? Wir haben bereits eine Menge verloren ... und gehen dieses Risiko heute trotzdem ein! Es besteht Ihrerseits keine Verpflichtung zum Weiterbau über uns!

Andreas Glandorf Offline



Beiträge: 10

18.10.2006 23:27
#4 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Ich habe gar nicht´s zu verlieren, da ich nicht mit der IDEA gebaut haben? Was haben Sie denn zu verlieren das Sie nicht mal bereit sind Namen und Adressen zu liefern?

Heiko Offline



Beiträge: 26

18.10.2006 23:29
#5 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Guten Abend

Ich habe schon letzte Woche in Büdelsdorf um eine Vertragsauflösung gebeten. Im Prinzip war die Situation da schon genauso. Wenn das also kein Problem sein soll warum ist dann keiner darauf eingegangen??? Keinerlei Antwort!!!

Ich glaube es ist sicherer die Vertragskündigung von einem anerkannten Rechtsbeistand durchführen zu lassen und das so schnell wie möglich.
Auf die Schn.... gefallen sind wir alle schon zur Genüge.

Gruß Heiko

ohne ( Gast )
Beiträge:

18.10.2006 23:36
#6 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Auf die Schnelle ist unschön - klar! Jedoch wird es warscheinlich danach keine Auflösungen mehr geben - höchstens mit dem Insolvenzverwalter! Gemäß unserer Information darf bei Insolvenz vorerst nicht weitergebaut werden, bis der Verwalter alles geprüft und entschieden hat, was weiter passieren soll ... für den Bauherren also weitere Verzögerung!

ohne ( Gast )
Beiträge:

18.10.2006 23:55
#7 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Herr Glandorf, wir werden uns hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht präsentieren und dafür haben wir unsere Gründe. Dies ist lediglich ein ANGEBOT - mehr nicht! Es hat uns einfach gestört, dass sich um einige Bauherren wohl niemand kümmert! Es scheint Ihnen fremd zu sein, dass es Menschen gibt, die so etwas einfach mal tun, oder?

Andreas Glandorf Offline



Beiträge: 10

19.10.2006 00:15
#8 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Na, da kann ich ja nur die Daumen drücken das die Idea wenigstens hier ganze ARBEIT leistet wenn sie die Liste aller Bauherren überreicht.

Was ist mit den Bauherren die in dieser Liste nicht bedacht worden sind? Was ist mit den Bauherren die bereits mehr an die Idea gezahlt haben als an Wert da steht? Wie kann ein Bauherr überhaupt feststellen das er in dieser Liste aufgenommen worden ist? Wie können Sie sicher sein das all diese Bauherren auch wirklich erfasst worden sind?

ohne ( Gast )
Beiträge:

19.10.2006 00:33
#9 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Ehrliche Antwort: gar nicht! Die Auflösung kann nur auf Wunsch des Bauherren erfolgen - so entsteht die Liste. Viele haben uns durch Querkontakte der Handwerker kontaktet. Wie gesagt, hier nur das Angebot, dass wir weitere (auch uns unbekannte) Bauherren aufnehmen und hoffen, dass die I. Wort hält. Bei Überzahlung ist bei der I. bestimmt nix mehr zu holen, die werden nichts zurück überweisen. Diese Problematik bleibt leider - auch bei Insolvenz. Haben bereits einige Kunden mit 10 - 25.000 € "Überzahlung" und hoffen, dass diese die Möglichkeit haben, den Verlust auszugleichen um Ihren Hausbau doch noch realisieren zu können! Unsere Unterstützung ist da - wir können jedoch auch nicht mehr tun, als zu Bauträgerkonditionen in Direktabrechnung weiterzuarbieten. Günstiger kriegen die Bauherren das sicherlich nicht. Dies mit anzuschauen ist für ordentliche Handwerkfirmen ein Graus!!!

Andreas Glandorf Offline



Beiträge: 10

19.10.2006 10:34
#10 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Das heisst, nur die, die der Idea einen Auflösungsvertrag entlocken konnten haben eine Chance bei Ihnen zu den selben Konditionen weiter zu bauen, das is doch so richtig,oder?

Hört sich für mich nach Bauunternehmung Nord an.

ohne ( Gast )
Beiträge:

19.10.2006 11:32
#11 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten

Auf keinen Fall!!! Wir können halt nur Kunden zu Ende bauen, die keine Vertragsbindung mehr an die I. haben - egal ob gekündigt oder gelöst, im Sinne der Kunden - damit diese nicht doppelt an den Insolvenzverwalter zahlen! Sehen Sie mal die Seite der Handwerker, einige werden die Insolvenz der I. selbst nicht überleben! Aber die Betriebe WOLLEN arbeiten - darum geht es hier. Die Verhandlung geht gleich los - drücken Sie uns einfach die Daumen!

PhilippS Offline



Beiträge: 5

28.10.2006 20:59
#12 RE: Aufhebungsverträge!? LAST MINUTE Antworten
Ich habe einen Brief von Herrn B. mit der Überschrift Aufhebung des Bauvertrages vom 17.08.06 bekommen.
Ich habe noch keine Zahlung geleistet und nur die Vorentwürfe bekommen.
Was kann ich davon halten? Ist diese Aufhebung rechtens? Zu diesem Zeitpunkt war Herr B. ja noch Geschäftsführer, oder? Die insolvenz ist doch erst seit dem 26.10.06 durch, oder?
Kann mir da jemand antworten?

Gruß

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