Weil mich Personen angerufen haben, die aus dem Vertrag heraus möchten, auch wenn sie mir noch eine SMS schicken wollten – was bisher ausblieb! Kurze Info: Nach VOB (wenn diese Vertragsbestandteil wurde –einzeln abklären) könnte es wie folgt gehen: Moin Moin, (das sagt man wohl bei euch da oben! Nach §5 der DIN 1961 Abs. 2. Fordere ich sie hiermit auf, innerhalb von 12 Werktagen, mit den Folgenden Gewerken ………… in meinem Bauvorhaben Fortzufahren. Sollten sie bis zum (genaues Datum wegen BGB) nicht mit ihren Leistungen begonnen haben, oder uns keinen Festen Termin nennen können, behalten wir uns es uns vor, Verzugsschäden später bei ihnen geltend zu machen. In dem § steht: Ist für die Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der AG dem AN auf Verlangen (das zeigen wir hiermit an) Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem Auftraggeber AG anzuzeigen. Sollte keine Reaktion kommen, müsste man ihn in Verzug setzen. Hierbei ist darauf zu achten, das die Folgen des Verzuges mitgeteilt werden (Kündigung nach § 8 Nr. 3 oder Schadenersatz nach § 6Nr.6 DIN 1961). Passiert jetzt wieder nichts, liegt es daran, das die Post nicht ankam! Lest sich aber wegen dem Einwurfeinschreiben nachweisen. Esser als Einschreiben, Annahme kann nicht verweigert werden, und es kommt in den Zuständigkeitsbereich des AN. Oder man kann davon ausgehen, das der Vertrag aufgehoben wurde. §5 4. Verzögert der AN den Beginn der Ausführung, gerät er mit der Vollendung in Verzug oder kommt er der in Nr. 3 erwähnten Verpflichtung nicht nach, so kann der AG bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz nach §6 Nr. 6 verlangen oder dem AN eine angemessene Frist zu Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen( §8 Nr.3) §8 Nr.3 Der AG kann den Vertrag kündigen, wenn in den Fällen des §4 Nr 7 +8 Abs 1 * § 5 Nr. 4 die gesetzliche Frist fruchtlos abgelaufen ist (Entziehung des Auftrages) Die Entziehung des Auftrages kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil der Vertraglichen Leistung beschränkt werden. 2 Nach der Entziehung des Auftrages ist der AG berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des AN durch Dritte ausführen zu lassen, doch bleiben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. Es ist auch berechtigt, auf die weiteren Ausführungen zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus den Gründen, die zu Entziehung des Auftrages geführt haben, für ihn kein Interesse mehr hat. Wichtig Frist einhalten bis wann die Rechung dah sein muß
So wie es beim BGB ist folgt, den hier ist es komplizierter, aber Lösbar! Auch ja, vorsichtshalber an alle bekannten Adressen von dem Geschäftspartner richten! Thorsten 0171 8125797
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: HRB 103942 B Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden: Neueintragungen 04.10.2006 HRB 103942 B Idea-Haus-GmbH Berlin (Wittestr. 30 K, 13509 Berlin). Firma: Idea-Haus-GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Gesamtkoordinierung von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern, jedoch nicht in Bauträgerschaft, sondern im Namen der Auftraggeber. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. War Geschäftsführer:; H****r, Carsten, *28.01.1968, Hamburg; Geschäftsführer:; B***e, Uwe, *15.12.1958, Ahlden; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2003 mit letzter Änderung vom 26.01.2006 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Büdelsdorf (Amtsgericht Kiel, HRB 7956 KI) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz)..
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